AGB und Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qualitätsberatung Ott für angebotene Dienstleistungen:
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Qualitätsberatung Ott sowie dem Teilnehmer.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Entgegenstehende AGB des Teilnehmers finden keine Anwendung. Diesen wird ausdrücklich widersprochen.
Diese AGB werden dem Angebot beigefügt und werden Vertragsbestandteil.
2. Vertragsschluss
2.1. Jede Anmeldung zu einer von der Qualitätsberatung Ott angebotenen Dienstleistung ist verbindlich.
2.2. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder per gemeinsamem Vertragsabschluss erfolgen. Der Teilnehmer erhält eine schriftlich Anmeldebestätigung per E-Mail.
2.3. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zu Stande. Eine Anmeldebestätigung wird in der Regel binnen 7 Tagen nach Eingang der Anmeldung versandt.
Sofern eine Anmeldung mangels Kapazität nicht berücksichtigt werden kann, wird dies dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt
Dem Teilnehmer wird anschließend ein Ausweichtermin angeboten, den er binnen 7 Tagen verbindlich bestätigen kann. Bestätigt er den ihm vorgeschlagenen Ausweichtermin, erhält er hierfür eine Anmeldebestätigung.
2.4. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss der Dienstleistung eine Teilnahmebescheinigung, wenn dies als vertragliche Leistung vereinbart wurde.
2.5 Die gebuchte Dienstleistung wird in der Regel in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in von diesem dafür bereitgestellten Räumlichkeiten durchgeführt, außer es erfolgt eine andere vertragliche Vereinbarung.
3. Honorar und Zahlung
3.1. Das Honorar wird individuell vertraglich vereinbart. In der Regel besteht es auch dem Honorar selbst und den anfallenden Reise-, bzw. Übernachtungskosten.
3.2. Der Auftraggeber erhält eine gesonderte Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Fälligkeit des Honorars ergibt sich aus der Rechnung und ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf das in der Rechnung genannte Konto der Qualitätsberatung Ott unter Angabe der Rechnungsnummer zu zahlen.
4. Stornierung oder Verlegung einer gebuchten Leistung/ eines festen Termins
4.1. Die Absage eines Termins durch die Qualitätsberatung Ott ist vorbehalten in Fällen nicht schuldhafter kurzfristiger Verhinderung oder Krankheit des Dozenten/ des Beraters.
In einem solchen Fall werden Frau Ott und der Auftraggeber zuerst versuchen, einen Ausweichtermin zu finden, zu dem die gebuchte Leistung durchgeführt und somit nachgeholt wird.
Zudem ist es Frau Ott grundsätzlich gestattet, anstelle einer Absage oder Verschiebung einen Ersatzreferenten zu stellen.
4.2. Ist eine Verschiebung eines festen Termins nicht durchführbar oder kann Frau Ott keinen Ersatzreferenten zur Verfügung stellen, so wird ein ggf. durch den Auftraggeber bereits gezahlter Betrag zurückerstattet.
Der Auftraggeber ist in der Darlegungs- und Beweislast dafür, dass eine Verschiebung des Termins für ihn nicht zumutbar ist.
4.3. Im Falle einer Absage eines Termins durch den Auftraggeber bleibt dieser grundsätzlich zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet. Beide Parteien werden jedoch versuchen, einen Ausweichtermin zu finden.
Hinzu kommen die Kosten und Aufwendungen, die die Qualitätsberatung Ott bereits verauslagt hat und die nicht storniert werden können (z.B. Stornokosten für eine gebuchte Hotelübernachtung, Bahntickets, etc.).
Erfolgt die Absage durch den Auftraggeber 16 Wochen oder weniger vor dem vereinbarten Termin, so hat der Auftraggeber 30 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, zzgl. aller etwaiger nicht mehr stornierbarer Hotel und Reisekosten.
Erfolgt die Absage durch den Auftraggeber 12 Wochen oder weniger vor dem vereinbarten Termin, so hat der Auftraggeber 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, zzgl. aller etwaiger nicht mehr stornierbarer Hotel und Reisekosten.
Erfolgt die Absage durch den Auftraggeber 8 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so hat der Auftraggeber 70 % des vereinbarten Honorars zu zahlen, zzgl. aller etwaiger nicht mehr stornierbarer Hotel- und Reisekosten.
4.4. Im Falle der unverschuldeten Absage eines Termins durch Frau Ott sind weitergehende Ansprüche, mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Die Qualitätsberatung Ott ist berechtigt, Kunden oder Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Störung der Veranstaltung oder Zahlungsverzug) von einer weiteren Teilnahme auszuschließen.
6. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen einen abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Qualitätsberatung Ott, Adalbert-Stifter-Str. 1, 63762 Großostheim, Mobil +49 160 98268557, E-Mail: info@qualitaetsberatung-ott.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (beispielsweise per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
7. Datenverarbeitung
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und zu diesem Zweck gespeichert werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Rubrik „Datenschutz“ auf dieser Website.
8. Urheberrechte
Der Auftraggeber erkennt an, dass das Urheberrecht an allen zur Verfügung gestellten Werken (Skripten, Trainingsunterlagen, Präsentationen, etc.) bei der Qualitätsberatung Ott liegt.
Eine Vervielfältigung und /oder Verbreitung ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Frau Ott in Textform gestattet.
9. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, über die konkreten vertraglichen Konditionen Stillschweigen zu bewahren. Die Mitarbeiter der Qualitätsberatung Ott verpflichten sich, alle in Bezug auf den Auftraggeber bezogenen Informationen, die sie im Rahmen der Vertragsdurchführung erhalten, vertraulich zu behandeln.